für Kurzentschlossene: 3-Tages Kurs vom 08.08.2025 bis 10.08.2025 jetzt für 549,- € Jetzt Anmelden

Rechtliche Grundlagen unserer Ausbildungen

Podologengesetz

Du hast Dich vielleicht schon über das Podologengesetz gewundert – hier kommt die Erklärung!
Nur wer eine 2-jährige Vollzeitausbildung oder eine 3-jährige Teilzeitausbildung absolviert hat, darf sich Podologe nennen und Spangentechnik sowie Fußreflexzonenmassage ausüben.
Ärzte, Masseure und Heilpraktiker dürfen die medizinische Fußpflege anbieten. Alle anderen dürfen sich Fußpfleger/in nennen und von den Behörden festgelegte Arbeiten ausüben.

Wir arbeiten nach dem Qualitätsmanagement-System EFQM-Modell, um Dir eine kompetente Fußpflege-Ausbildung zu vermitteln!

Die onkologische Fußpflege, sowie die Fußreflexzonenmassage darf ausschließlich von Podologen durchgeführt werden.

Nach Deiner Ausbildung in medizinischer Fußpflege

Es gibt viele Möglichkeiten, als Fußpfleger/in zu arbeiten.
Sobald Du Dein Zertifikat erworben hast, kannst Du als Fußpfleger/in tätig sein, Dich in Pflegeheimen oder Krankenhäusern bekannt machen, in Sanitätshäusern arbeiten, in einer Fußpflegepraxis durchstarten – oder Du eröffnest direkt Deine eigene Praxis.

Mit dieser Ausbildung in medizinischer Fußpflege kannst Du haupt- oder nebenberuflich tätig sein.