Du hast Dich vielleicht schon über das Podologengesetz gewundert – hier kommt die Erklärung!
Nur wer eine 2-jährige Vollzeitausbildung oder eine 3-jährige Teilzeitausbildung absolviert hat, darf sich Podologe nennen und Spangentechnik sowie Fußreflexzonenmassage ausüben.
Ärzte, Masseure und Heilpraktiker dürfen die medizinische Fußpflege anbieten. Alle anderen dürfen sich Fußpfleger/in nennen und von den Behörden festgelegte Arbeiten ausüben.
Wir arbeiten nach dem Qualitätsmanagement-System EFQM-Modell, um Dir eine kompetente Fußpflege-Ausbildung zu vermitteln!
Es gibt viele Möglichkeiten, als Fußpfleger/in zu arbeiten.
Sobald Du Dein Zertifikat erworben hast, kannst Du als Fußpfleger/in tätig sein, Dich in Pflegeheimen oder Krankenhäusern bekannt machen, in Sanitätshäusern arbeiten, in einer Fußpflegepraxis durchstarten – oder Du eröffnest direkt Deine eigene Praxis.
Mit dieser Ausbildung in medizinischer Fußpflege kannst Du haupt- oder nebenberuflich tätig sein.
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Professionelle Fußpflege & zertifizierte Schulungen in Hildesheim – seit über 20 Jahren mit Herz und Kompetenz.